Rauchmelder

Die geruchlose Gefahr

Jährlich sterben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 400 Menschen an den Folgen einer Rauchvergiftung, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Schlimmer als das Feuer ist der Rauch, der sich um ein Vielfaches schneller ausbreitet. Bereits drei Atemzüge des hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein oder zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Die Opfer werden meist noch im Schlaf bewusstlos und ersticken an den giftigen Rauchgasen. Rauchmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn die giftigen Rauchgase in die Messkammer des Rauchmelders eindringen. So bleiben nach dem Alarm lebenswichtige 120 Sekunden, um sich und andere Bewohner in Sicherheit zu bringen.

Die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen gilt in allen 16 Bundesländern. Sie gilt sowohl für vermietete als auch für selbst genutzte Wohnungen.

Den richtigen Rauchmelder kaufen

  • Achte beim Kauf eines Rauchmelders auf das Qualitätszeichen „Q“. Das „Q“ steht europaweit für qualitativ hochwertige, zuverlässige und langlebige Rauchmelder, die zudem eine erhöhte Sicherheit vor Fehlalarmen bieten.
  • Gut zu wissen: Das CE-Zeichen bedeutet lediglich, dass der Melder die Mindestanforderungen der Norm DIN EN 14604 erfüllt.
  • Achte auf Rauchmelder mit fest eingebauter Lithium-Batterie, die eine Lebensdauer von 10 Jahren hat.
  • In größeren Wohnungen oder Einfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken empfehlen sich funkvernetzte Rauchmelder, damit der Alarm im Brandfall überall zu hören ist.
  • Praktisch ist auch eine Stummschaltfunktion für den Fall eines Fehlalarms, z. B. bei offenen Küchen, wenn Rauchmelder im Wohn-/Esszimmer installiert sind.

Rauchmelder retten Leben

Die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ informiert daher über die aktuelle Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern sowie über die richtige Installation und Wartung der lebensrettenden Geräte. Weitere Schwerpunkte sind die Vermeidung von Bränden, der vorbeugende Brandschutz und das richtige Verhalten im Brandfall.

Auf die richtige Installation kommt es an

Rauchmelder sind grundsätzlich in Räumen anzubringen, in denen Personen schlafen. Welche das im Einzelnen sind, regeln die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist in folgenden Räumen mindestens ein Rauchmelder zu installieren:

  • Schlafräume (auch Gästezimmer)
  • Kinderzimmer
  • Flure und Räume, die als Rettungswege zum Ausgang der Wohnung dienen

Sowohl für Eigentümer als auch für Vermieter ist es sinnvoll, sich nicht auf die Mindestausstattung zu verlassen. So haben Vermieter keinen Einfluss darauf, ob Mieter ein Arbeitszimmer tatsächlich als solches nutzen oder als Kinder- oder Schlafzimmer – in diesem Fall müssen Rauchmelder installiert werden.

Auch Hauseigentümer sollten Rauchmelder in allen Räumen installieren, nicht nur in den gesetzlich vorgeschriebenen. Das ist vor allem dann ratsam, wenn sich die Schlafräume nicht im Erdgeschoss des Hauses befinden. Denn bei einem Brand im Erdgeschoss können die Fluchtwege bereits so stark verraucht sein, dass eine Selbstrettung nicht mehr möglich ist. Rauchmelder warnen die Bewohner frühzeitig und verschaffen ihnen so wertvolle Zeit, das brennende Gebäude zu verlassen.

Am besten ist es, wenn jeder Raum mit einem eigenen Rauchmelder ausgestattet ist. Für die Küche gibt es spezielle Wärmemelder. Doch wo genau müssen die Rauchmelder angebracht werden? Für die Montage gelten folgende Regeln

  • Montage immer an der Decke
  • Möglichst in der Mitte des Raumes
  • Mindestens 50 cm Abstand (seitlich und nach unten) zu Wänden, Decken und Möbeln, die das Eindringen von Brandrauch in das Gerät behindern.

Regelmäßige Wartung sicherstellen

Rauchmelder können nur dann zuverlässig vor Brandrauch warnen, wenn ihre Betriebsbereitschaft rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres sichergestellt ist. Um dies zu gewährleisten, müssen die Geräte regelmäßig überprüft und ggf. gewartet oder ausgetauscht werden. Bei der Prüfung, Pflege und Wartung des Rauchmelders ist folgendes zu beachten:

  • Lese die Bedienungsanleitung des Rauchmelders sorgfältig durch.
  • Teste den Rauchmelder mit der Prüftaste.
  • Wenn du den Prüfton hörst, gilt der Rauchmelder als geprüft.
  • Hörst du keinen Prüfton, tausche den Rauchmelder aus oder wende dich an die Hausverwaltung bzw. deinen Vermieter und lasse den Rauchmelder prüfen.
  • Tausche ggf. die Batterie aus (nur bei Rauchmeldern mit nicht fest eingebauter Batterie).
  • Entferne ggf. Staub, Flusen und andere Verunreinigungen.
  • Überprüfe nochmals, in welchen Räumen der Rauchmelder installiert wurde. Die richtige Platzierung des Rauchmelders ist wichtig, damit er dich rechtzeitig warnen kann.
  • Ersetze alte Rauchmelder nach 10 Jahren.
  • Dokumentiere die Wartung oder verwenden ggf. ein Wartungsprotokoll.
  • Alternativ kannst du als Vermieter oder Eigentümer eine Fachfirma mit der Installation und Wartung der Rauchmelder beauftragen.