Freie Bahn schaffen

Hilf uns, schneller zu sein

Eine Rettungsgasse soll dazu dienen, dass Fahrzeuge der Polizei und anderen Hilfsorganisationen (wie z. B. Feuerwehr und Rettungsdienst) schnellstmöglich zum Einsatzort gelangen können. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Verkehrsteilnehmenden eine Rettungsgasse nicht bilden oder dass es beim Versuch, eine Rettungsgasse zu bilden, zu Problemen kommt.

Wichtig ist: Alle Verkehrsteilnehmenden sind gesetzlich verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Maßgeblich hierfür ist § 11 „Besondere Verkehrslagen“, Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der ab 28. Juli 2021 geltenden Fassung:

“Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.”

.

So bildest du eine Rettungsgasse

Bei zwei Fahrstreifen ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden. Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen fahren an den rechten Fahrbahnrand. Bei dreispurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem mittleren Fahrstreifen gebildet. Bei vierspurigen Autobahnen gilt das gleiche.

Zu beachten ist, dass der Standstreifen nicht als Zufahrt für die Rettungskräfte genutzt werden kann. Der Standstreifen ist nicht immer durchgehend befestigt oder kann durch liegengebliebene Fahrzeuge unpassierbar sein. Aus diesem Grund kann er in der Regel zur Bildung der Rettungsgasse genutzt werden.

Vorausschauend fahren

Damit eine Rettungsgasse gebildet werden kann, müssen die Verkehrsteilnehmenden vorausschauend fahren. So sollte man z. B. bei einem Stau nicht zu dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auffahren. So bleibt Platz zum Manövrieren! Noch besser: Bei stockendem Verkehr unmittelbar eine Rettungsgasse bilden!

Ebenso wichtig: Auch wenn das erste Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse passiert hat, darf die Rettungsgasse noch nicht geschlossen werden. Weitere Einsatzfahrzeuge können folgen, um zur Unfallstelle zu gelangen.

Die Rechte-Hand-Regel

Lege die ausgestreckte Hand über die Fahrspuren. Der Daumen liegt auf dem linken Fahrstreifen, die anderen Finger symbolisieren die übrigen Fahrstreifen. Die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger ist der Platz für die Rettungsgasse.